Geburt
Die Geburt – Herzstück der Hebammenarbeit
Der wahrscheinlich bekannteste Teil der Arbeit einer Hebamme ist, dass sie die werdende Mutter beim Gebären begleitet – im Krankenhaus, in der Hebammenpraxis, im Geburtshaus oder bei der Hausgeburt. Bei einem normalen Verlauf ist die Hebamme die erste Bezugsperson für die Frau. Denn das österreichische Gesetz sieht vor, dass zur Geburt und zur Versorgung eines Kindes eine Hebamme beigezogen werden muss.
Sie überwacht den Geburtsverlauf, unterstützt die Gebärende und erkennt Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei der Mutter oder beim Kind, die eine ärztliche Rücksprache oder ein Eingreifen erforderlich machen. Bei ärztlichen Eingriffen ist die Hebamme unterstützend tätig. Sie ergreift auch notwendige Maßnahmen in Notfällen und wenn kein ärztliches Personal anwesend ist.