Ausbildungsanerkennung

Ausbildung im EWR


For information in English please look here

Automatische Anerkennung


Information Europäischer Wirtschaftsraum – Anerkennung
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Registereintragung
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Deutschkenntnisse
Information Europäischer Wirtschaftsraum – RL 2005/36 Anhang 5.5.1 und 5.5.2

Information über die Vorgangsweise und notwendigen Dokumente, wenn eine Hebamme, die ihre Ausbildung in einem Land des EWR absolviert hat, in Österreich ihren Beruf ausüben will.

  • Länder, auf die sich diese Informationen beziehen (=Länder des EWR und gleichgestellte Länder):
    Deutschland, Finnland, Dänemark, Schweden, Holland, Irland, Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Island, Schweiz
  • Seit 1.5.2004 auch:
    Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Malta, Zypern (griechischer Teil)
  • Seit 1.1.2007 auch:
    Bulgarien, Rumänien
  • Seit 1.7.2013 auch:
    Kroatien

Erworbene Rechte


Auszug aus der Richtlinie 200536 EU

Vor dem Stichtag begonnene Ausbildungen benötigen im Normalfall einen Nachweis der Berufspraxis („Erworbene Rechte“) und / oder einen Nachweis der zuständigen staatlichen Behörde, dass die Ausbildung der Richtlinie 2005/36 EU entspricht.

Nicht automatische Anerkennung:

Hebammengesetz §12

Änderung der Hebammen-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008 (Heb-EWRV-Novelle 2009)

Können diese Nachweise nicht erbracht werden, gibt es für Hebammen, die ihre Ausbildung in einem EWR-Staat absolviert haben, die Möglichkeit eines Anpassungslehrgangs und / oder einer Eignungsprüfung. Davor muss durch eine Gutachterin / einen Gutachter festgestellt werden in welchem Umfang sich die absolvierte Ausbildung von jener in Österreich unterscheidet.

Ausbildung außerhalb des EWR


Für Hebammen, die ihre Ausbildung in einem Staat außerhalb des EWR absolviert haben ist eine Berufszulassung nur im Zuge einer Überprüfung und Nostrifikation der Ausbildung an einer zuständigen Fachhochschule möglich.

Weitere Informationen finden Sie u.a. hier:

https://www.fh-campuswien.ac.at/studium-weiterbildung/bewerbung-und-aufnahme/nostrifizierung.html