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Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Leben mit dem Baby

Stellungnahmen Elektronischer Eltern-Kind-Pass

Der Mutter-Kind-Pass wird überarbeitet.
Im Frühjahr 2023 hat das Ministerium den ersten Ministerratsentwurf  zum neuen „elektronischen Eltern-Kind-Pass“ (eEKP) veröffentlicht.

Das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) und die Landesgeschäftsstelle Steiermark des ÖHG’s  haben zu diesem Entwurf Stellungnahmen abgegeben:
Stellungnahme zum Ministerratsentwurf (ÖHG)
Stellungnahme zum Ministerratsentwurf (LG Steiermark)

Eines der wesentlichen Bedenken des ÖHG ist die Umbenennung in einen „Eltern-Kind-Pass“. Auch wenn Diversität ein wichtiges Thema ist, so dürfen Alleinerziehende durch diese Bezeichnung nicht diskriminiert werden.

Im Hinblick auf die in Österreich geltende Fristenlösung spricht sich das ÖHG weiters gegen das Vorhaben aus, den eEKP sofort bei Feststellung der Schwangerschaft auszustellen.

Gesonderte Stellungnahme des ÖHG zu zwei wichtigen Punkten des „Elektronischen Eltern-Kind-Pass“

Stand 07/23

Entschließungsantrag: Hebammenbetreuung und rechtliche Ansprüche bei Schwangerschaftsverlust

Es gibt derzeit keine Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust bis zur 14. Schwangerschaftswoche – weder im Sinne von „Mutterschutz“ zur nötigen Rekonvaleszenz noch von der Angleichung eines Kündigungs- und Entlassungsschutz, auch nicht bei einem späteren Verlust und einem Geburtsgewicht des Kindes unter 500 Gramm.

Das ÖHG fordert, das zu ändern, und hat dazu am 25.05.2023 ein Gespräch mit dem Obmann des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Mag. Gerhard Kaniak, geführt. Dieser hat zugesagt, einen entsprechenden Entschließungsantrag im Parlament einzubringen.

Den Brief des ÖHG zum Thema fehlende Hebammenbetreuung und fehlende rechtliche Ansprüche für Frauen nach einem frühen Schwangerschaftsverlust an Mag. Kaniak können Sie hier nachlesen:

PDF Download des ÖHG Schreibens

29.06.2023

Stellungnahme zu Gesetzesentwurf: Änderung von Primärversorgungsgesetz und ASVG

Das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) nimmt Bezug auf den ihm im Rahmen des allgemeinen Begutachtungsverfahrens zugeleiteten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das ASVG geändert wird.

Das ÖHG unterstützt diesen Entwurf vollinhaltlich. Sie können die betreffende Stellungnahme hier einsehen:

PDF Download der Stellungnahme des ÖHG zum Primärversorgungsgesetz

25.03.2023

Hebammen-Personalbedarfsprognose bis 2032

Das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) hat in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien eine Personalbedarfsprognose in Auftrag gegeben.  Anhand der Prognose soll der voraussichtliche  Personalbedarf an Hebammen bis 2032 geschätzt werden. Die Ergebnisse der Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs GmbH können Sie im nachstehenden Bericht nachlesen:

PDF Download des Ergebnisberichts: Hebammen Personalbedarfsprognose Bis 2032

November 2022

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