Compliance-Richtlinie

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Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Leben mit dem Baby

Compliance-Richtlinie

Partnerschaften & Kooperationen

Das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und vertritt die beruflichen Interessen der Hebammen. Jede Hebamme, die in Österreich arbeitet, ist automatisch Mitglied des Gremiums.
Das ÖHG hat Kammerstatus und ist die Verbindungsstelle zwischen werdenden Müttern, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Behörden, Unternehmen und Hebammen. Das ÖHG hat in jedem österreichischen Bundesland eine Landesgeschäftsstelle.

Grundlage der Tätigkeit des ÖHG sind das Hebammengesetz sowie Satzung, Geschäftsordnung und Beitragsordnung des ÖHG.

Seine satzungsgemäßen Ausgaben bestreitet das ÖHG wesentlich aus den Mitgliedsbeiträgen. Darüber hinaus eröffnen Einnahmen aus Kooperationen mit Unternehmen und Sponsoringpartnerschaften einen Handlungsspielraum für weitere berufspolitisch bedeutende Vorhaben und Projekte, die im Interesse des ÖHG und seiner Mitglieder sind.

Partnerschaften und Kooperationen unterliegen seitens des ÖHG definierten Voraussetzungen. Die entsprechenden Richtlinien für die Annahme von Sponsoring- und Kooperationsverträgen sind im Folgenden zusammengefasst.
Außerdem hält das ÖHG den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatznahrung der WHO ein (https://www.who.int/publications/i/item/9241541601). Dieser Kodex lässt Kooperationen nur mit Unternehmen zu, die diesen Kodex ebenfalls einhalten.

Für das ÖHG als Behörde und gesetzliche Standesvertretung aller in Österreich tätigen Hebammen ist ein transparenter Umgang mit Kooperationen/Sponsorengeldern/Unterstützungen für eine professionelle Zusammenarbeit mit der Industrie, der Politik und Stakeholdern unerlässlich.

– Jede Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich im Interesse des ÖHG und seiner Mitglieder.
– Grundlage jeder Kooperation mit dem ÖHG sind das Hebammengesetz sowie Satzung, Geschäftsordnung und Beitragsordnung des ÖHG.
– Jede Kooperation ist auf potenziell rufschädigende Auswirkungen (für das ÖHG und den Berufsstand der Hebammen in Österreich) zu prüfen, auch im Hinblick auf potenzielle zukünftige Sponsoren und Stakeholder.

Vorstandsmitglieder des ÖHG halten sich an den WHO-Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatznahrung.

Spenden an das ÖHG sind nur zweckgebunden möglich. Anonyme Spenden werden nicht angenommen. Bei Spenden muss sowohl der Spender/die Spenderin als auch die Finanzierungsquelle der Spende offengelegt werden. Das ÖHG kann Spenden jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Für Kooperationen auf ÖHG Bundes- und Landesebene gelten folgende Grundsätze:

Kooperations- und Sponsoringverträge werden mit Firmen abgeschlossen, um die vom Sponsor geforderten Gegenleistungen explizit zu definieren. Diese Gegenleistungen sind zum Beispiel bei Kongressen und Veranstaltungen:
Anzeigenschaltung im Kongressprogramm, Verteilen von Werbematerial, Gewähren von Ausstellungsfläche, Raum für das Abhalten von Symposien.

– Die Sponsoringverträge im Rahmen der jährlichen Organisation des Hebammenkongresses und der von den einzelnen Landesgeschäftsstellen veranstalteten jährlichen Vollversammlungen werden entsprechend der existierenden Kodizes der Firmen verfasst und abgeschlossen, wobei die Rollen als „Veranstalter“ (ÖHG, LGS) und „Sponsor“ (Firma) definiert sind. Das ÖHG und die Landesgeschäftsstellen verpflichten sich insbesondere die Vorgaben des Ethikkodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten einzuhalten.
Fortbildungsangebote, die durch Firmen finanziert werden, können, sofern die Inhalte relevant für Hebammen sind, entgeltlich auf der Homepage des ÖHG beworben werden.

– ÖHG Vorstandsmitglieder verfassen keine Vorworte oder Statements in Werbeunterlagen von Unternehmen.

– Vorstandsmitglieder, die als Vortragende bei Veranstaltungen der Industrie auftreten, haben einen potentiellen Interessenskonflikt innerhalb des Vorstandes und im Rahmen von Fachvorträgen für das ÖHG offenzulegen.

– Zur Vermeidung von Interessenskonflikten nimmt der ÖHG Vorstand keine von Firmen gesponserten Einladungen zu Kongressen, Reisen oder Einladungen zu Essen an.

Die Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Unternehmen, Medizinprodukte-Unternehmen und sonstigen Interessensvertretungen ist eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Hebammenarbeit und muss unabhängig und unbeeinflusst stattfinden. Ein transparenter Umgang und die Offenlegung von potenziellen Interessenskonflikten tragen zu einer professionellen Vorgangsweise bei und stehen im Einklang mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Compliance-Richtlinie_Version 1.0

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