Kassentarife
Die aktuellen Kassentarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen finden Sie unter diesem Link:
Hebammentarife mit Stand 01.01.2020
Die darin angeführten Leistungen (= Leistungen die im Vertrag mit den Krankenkassen enthalten sind) erstattet die Krankenkasse zu 100%. Eine Hebamme mit Kassenvertrag darf hierfür weder ein Privathonorar fordern, noch entgegennehmen.
Werden in der Tarfiübersicht angeführte Leistungen durch eine Wahlhebamme erbracht, erstattet die Krankenkasse bis zu 80% der angeführten Kassentarife. Die Strukturpauschale wird bei Wahlhebammen nicht erstattet.
Für Leistungen einer Hebamme, die über die Krankenkassentarife hinaus gehen, erfolgt keine Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen. Das können z.B. sein:
Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung im Krankenhaus durch Mitnahme der eigenen Hebamme, Rückbildungsgymnastik etc.
Mit der praktischen Hebammensuche finden Sie mit wenigen Klicks eine Hebamme in Ihrer Nähe – zudem können Sie die Suche im Bezug auf Ihre gewünschten Hebammen-Leistungen eingrenzen.
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