Corona – aktuelle Informationen

Informationen für Schwangere und Frauen im Wochenbett zur Hebammenbetreuung in der aktuellen Corona-Situation

HEBAMMEN ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN

rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das Leben mit dem Baby in der Zeit der Corona Pandemie

Update: September 2023

Betrifft: Corona Infektion

Da nun wieder vermehrt Corona-Infektionsfälle auftreten, häufen sich die Anfragen zum Thema wieder.

Das Gesundheitsministerium hält alle Antworten zu diesem Thema stets aktuell für Sie HIER bereit.

Sie haben Fragen zur Corona-Schutzimpfung? HIER finden Sie Antworten.

Update: Mai 2023

Betrifft: Ende der Maskenpflicht

Ab 1. Mai 2023 endet die FFP2 Maskenpflicht in allen Bereichen. Betreiber:innen können aber weiterhin Regelungen, wie eine Maskenpflicht, in ihrem Bereich vorsehen.

Sie haben sich mit dem Coronavirus infiziert? Infos über aktuelle Maßnahmen finden Sie HIER

Stand: März 2022

Betrifft: Tragen einer FFP2 Maske in der Schwangerschaft 

Seit Anfang 2021 ist das Tragen einer FFP2 Schutzmaske an vielen Orten in Österreich verpflichtend. Was heißt das für Frauen, die jetzt schwanger sind? Wie sicher bzw. wie gesund ist das Tragen von FFP2 Masken für Schwangere?  – Zu diesen Fragen hat die Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGGG) in aktuellen Studien recherchiert und eine Stellungnahme herausgegeben. Das sind die Empfehlungen:

Die Ergebnisse bisher vorliegender Untersuchungen haben, sogar bei mäßiger körperlicher Anstrengung, keinen Hinweis auf eine gesundheitliche Gefährdung schwangerer Frauen und ihrer ungeborenen Babys durch das Tragen einer FFP2 Maske ergeben.

Zu den Folgen des Tragens einer FFP2 Maske während der Schwangerschaft über einen längeren Zeitraum gibt es zurzeit noch nicht genug Studien, um das abschließend beurteilen zu können.

Solange beim Tragen einer Maske subjektives Wohlbefinden besteht, erscheint das Risiko für gesundheitliche Nachteile allerdings gering.

Die Stellungnahme der ÖGGG im Original können Sie hier nachlesen: https://www.hebammen.at/wp-content/uploads/2021/01/Stellungnahme-COVID-19-FFP2-Schwangerschaft-200121.pdf

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Sehr geehrte Klientin!

Gleich zu Beginn dürfen wir Ihnen versichern: Ihre Hebamme wird Sie auch in der Zeit der Coronavirus-Pandemie verantwortungsvoll und umsichtig betreuen!

In den letzten Monaten und den kommenden Wochen sind wir alle mit einer Herausforderung konfrontiert, die wir zum ersten Mal erleben und mit der wir besonders umsichtig umgehen. Wir Hebammen sind die medizinischen Fachpersonen für die Betreuung der komplikationslosen Verläufe in der Schwangerschaft, der Geburt und in den ersten Monaten mit dem Säugling. In den Krankenhäusern gelten für Hebammen die jeweils spezifischen Rahmenbedingungen für Gesundheitsberufe. Hebammen arbeiten aber häufig auch außerhalb des Krankenhauses, z.B. in der Schwangerenvorsorge, in der Hausgeburtshilfe und sie machen Hausbesuche im Zuge der Wochenbettbetreuung der Mutter und des Kindes.

Für die Hebammenarbeit außerhalb des Krankenhauses gelten für uns angesichts der Coronavirus-Pandemie die folgenden Auflagen:

Hebammen-Betreuung gesunder Frauen und ihrer Kinder:

Dringend notwendige Visiten bei gesunden Personen führen wir jedoch wie bisher durch, unter penibler Einhaltung der Hygienerichtlinien. Das gilt zB. für Gewichtskontrollen beim Neugeborenen, Beratung und Hilfestellung zur Ernährung des Säuglings (z.B. Stillprobleme usw.), Rückbildungs- und Nahtkontrollen – alle gängigen Hebammentätigkeiten.

Dabei gilt: Vor jedem persönlichen Kontakt bzw. jeder Visite müssen wir vorab den Gesundheitszustand der Klientin und der im selben Haushalt lebenden Personen telefonisch erfragen.

Hebammen-Betreuung von Frauen (und ihrer Familien), die am Coronavirus erkrankt sind oder in Quarantäne sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht:

Im Wochenbett:

Falls bei den betroffenen Frauen im Wochenbett eine Hebammen-Visite notwendig ist, soll diese telemedizinisch (z.B. per Videokonferenz, Skype, Facetime, WhatsApp) durchgeführt werden oder – falls das Anliegen per Telefon geklärt werden kann – eine telefonische Beratung erfolgen. Ist ein persönlicher Hausbesuch erforderlich, so trägt die Hebamme spezielle Schutzkleidung und es sind besondere Maßnahmen zu beachten, die die Hebamme vorab mit Ihnen bespricht. Der Hausbesuch wird am Ende des Arbeitstages stattfinden.

Alle diese Leistungen bezahlt die Krankenkasse, wenn eine Kassenhebamme sie erbringt. Erfolgt diese telemedizinische Betreuung oder die telefonische Beratung durch eine Wahlhebamme, werden der Wöchnerin im normalen Weg der Kostenerstattung 80 % der Kassentarife rückerstattet.

Betreuung in der Schwangerschaft:

Betreuungstermine in der Schwangerschaft bei geplanter Hausgeburt und geplanter ambulanter Geburt sind, wenn möglich, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Zum Vorgehen bei Hausgeburten und Hebammen-Visiten im Verdachts- oder Erkrankungsfall gibt es seitens der Behörden Richtlinien für die Hebammenarbeit. Diese sind regional recht unterschiedlich. Lassen Sie sich von Ihrer Hebamme darüber informieren. 

Ihre

2.500 in Österreich tätigen Hebammen

Corona-Virus Hotlines (7 Tage die Woche, 0-24 Uhr):

Allgemeine Informationen: Infoline Coronavirus – 0800 555 621

Bei Verdacht auf eine Infektion: Telefonische Gesundheitsberatung – 1450

Folgende Links empfehlen wir Ihnen für weitere Informationen zur Coronavirus-Pandemie: