Geburt

Wie kann ich mein Kind zur Welt bringen?

Es gibt verschiedenene Arten, ein Kind auf die Welt zu bringen.

Zu Hause
In Österreich kommen ca. 2% der Babys zu Hause auf die Welt. Bei einer Hausgeburt werden Sie vor, während und in den ersten Wochen nach der Geburt von "Ihrer" Hebamme betreut. Ein Arzt wird nur hinzugezogen, wenn Probleme auftreten.

Im Entbindungsheim /Geburtshaus
Auch bei Geburten im Entbindungsheim und im Geburtshaus werden Sie überwiegend von der Hebamme betreut. Trotzdem steht dort alles bereit, was benötigt wird, falls überraschende Komplikationen auftreten.

In einem Krankenhaus
Die meisten Geburten finden derzeit in einem Krankenhaus mit geburtshilflicher Abteilung statt. Die betreuende Hebamme kann kann man sich dabei meistens nicht aussuchen (obwohl auch hier manchmal die Möglichkeit einer Wahlhebamme besteht), diese wird gemeinsam mit dem betreuenden Arzt vom Spital gestellt. Manche Spitäler bieten gewisse Zusatzleistungen, die die Geburt erleichtern sollen.
Der Geburt folgt dann ein mehr oder weniger langer stationärer Aufenthalt in der Klinik währendddessen man sich von der Geburt erholen und das Erlebnis "Geburt" in Ruhe verarbeiten kann. Auch das Neugeborene wird in dieser Zeit gut versorgt. Moderne Kliniken bieten auch sogenanntes "Rooming In" an, bei dem das Kind im Zimmer der Mutter untergebracht ist.

Ambulante Geburt
Eine ambulante Geburt ist eine normale Krankenhausgeburt, bei der die Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt erfolgt. Die Zeit des Wochenbettes verbringt man zu Hause, betreut von seiner "persönliche" Hebamme.

Eine Hebamme sollte möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft ausgesucht werden. Dabei helfen die Landesgeschäftsstellen des Österreichischen Hebammengremiums.

Vorzeitige Entlassung
Eine vorzeitige Entlassung besteht dann, wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 4. Tag nach der Geburt erfolgt. In diesem Fall besteht das Recht auf Inanspruchnahme von Hausbesuchen durch eine Hebamme.

Hier gehts zu den Tarifen >>

zurück zum Seitenanfang

© Copyright 2000-2008 ÖHG - Alle Rechte vorbehalten - Impressum - Sitemap - TOP