Kassentarife

Die aktuellen Kassentarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen finden Sie unter diesem Link:

Tarifpositionen Hebammen 2024

Die darin angeführten Leistungen (= Hebammenleistungen, die im Vertrag mit den Krankenkassen enthalten sind) bezahlt die Krankenkasse. Die Hebamme mit Kassenvertrag rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Für Leistungen, für die es einen Kassentarif gibt, darf die Kassenhebamme weder ein Privathonorar fordern, noch entgegennehmen.

Werden in der Tarifübersicht angeführte Leistungen durch eine Wahlhebamme erbracht, erstattet die Krankenkasse bis zu 80% der angeführten Kassentarife. Die Strukturpauschale wird bei Wahlhebammen nicht erstattet.

Für Leistungen einer Hebamme, die über die Krankenkassentarife hinaus gehen, erfolgt keine Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen. Das können z.B. sein:

Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung im Krankenhaus durch Mitnahme der eigenen Hebamme, Rückbildungsgymnastik etc.

Mit der praktischen Hebammensuche finden Sie mit wenigen Klicks eine Hebamme in Ihrer Nähe – zudem können Sie die Suche im Bezug auf Ihre gewünschten Hebammen-Leistungen eingrenzen.

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